Alles Lob gebührt Allah..
Diese Flüssigkeit tritt oft aus Frauen aus und ist rein, nicht unrein, und man muss deshalb nicht die Ganzkörperwaschung vollziehen.
Es bricht nur die Gebetswaschung.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde darüber gefragt. Er antwortete: „Mir scheint, nachdem ich darüber geforscht habe, dass die Flüssigkeit, die aus der Frau austritt rein ist, wenn sie nicht aus der Harnblase, sondern der Gebärmutter austritt. Das ist das Urteil über diese Flüssigkeit aus Sicht der Reinheit. So ist sie rein und macht weder Kleidung noch Körper unrein. Was ihr Urteil in Bezug auf die Gebetswaschung angeht, so bricht sie diese, außer sie tritt kontinuierlich aus, dann bricht sie nicht die Gebetswaschung. Die Frau aber soll die Gebetswaschung erst vollziehen, wenn die Gebetszeit eingetreten ist und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Wenn die Flüssigkeit aber mit Unterbrechungen austritt und es bei ihr normal ist, dass sie innerhalb der Gebetszeiten ausfällt, dann soll sie das Gebet bis zu der Zeit hinaufschieben, in der die Flüssigkeit nicht austritt, solange sie nicht befürchtet die Gebetszeit zu verlassen. Wenn sie dies befürchtet, dann soll sie die Gebetswaschung vollziehen, sich (ausreichend) schützen und beten. Es gibt hier keinen Unterschied zwischen weniger und vieler Flüssigkeit, denn all das tritt aus einem der Ausscheidungswege aus, wodurch es die Gebetswaschung ungültig macht, egal ob wenig oder viel.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (11/284).
Und mit dem „Schützen“ ist gemeint, dass sie etwas benutzt, womit sie den Schambereich bedeckt, wodurch der Austritt dieser Flüssigkeit verringert wird und verhindert, dass sie auf die Kleidung oder den Körper kommt.
Demnach muss man wegen dieser Flüssigkeit nicht die Ganzkörperwaschung vollziehen und sie hat keinen Einfluss auf das Fasten. In Bezug auf das Gebet aber, muss man, nach Eintritt der Gebetszeit, immer die Gebetswaschung, wenn sie kontinuierlich austritt.