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Das Urteil über das Anschauen von Männern im Fernsehen ohne Begierde
SpeichernDer Unterschied zwischen „Mani“ (Samen) und „Wadi“ (Vorhofsekret)
Mani (Samen): dick, riecht, kommt mit einem Stoß bei starker Erregung heraus. Wadi: Ausscheidung nach dem Urinieren, meist weiße Tropfen am Ende des Urins. Mani ist rein. Alles, was davon berührt wird, muss nur zur Entfernung der Spuren gewaschen werden. Mani selbst macht die Ghusl verpflichtend. Wadi, Madhi (vorläufiges Lustsekret) und Urin machen die rituelle Waschung (Wudhu) erforderlich, nicht jedoch Ghusl.SpeichernDie Wahrheit des Glaubens an die Engel
Der Glaube an die Engel umfasst vier Dinge: 1-Das unerschütterliche Bekenntnis zu ihrer Existenz und dass sie eine Schöpfung Allahs sind, gehorsam und dienend. 2-Der Glaube an die Namen der Engel, deren Namen uns bekannt sind. 3-Der Glaube an die Eigenschaften der Engel, die uns bekannt sind. 4-Der Glaube an die Aufgaben und Tätigkeiten der Engel, die uns überliefert sind.SpeichernDer Ausgangspunkt für jemanden, der in den Islam eintreten möchte
SpeichernDie Problematik des Diebstahls bei Kindern
SpeichernWenn sie das gregorianische Datum verwenden müssen
SpeichernSein Bevollmächtigter hat die Zakat seines Vermögens in Form von Lebensmitteln ausgegeben - genügt ihm das, oder ist er verpflichtet, sie ein zweites Mal zu entrichten?
SpeichernDas Zusammenlegen von zwei Absichten bei einem einzigen Fastentag und die Frage des Vereines von gottesdienstlichen Handlungen
SpeichernEr verrichtete die ʿUmrah, während er sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (Janabah) befand, aus Unwissenheit über die Pflicht der Ganzkörperwaschung
SpeichernDas Urteil über das Kürzen des Gebets auf Reisen
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