Neue Antworten
Soll sie ihren Namen nach ihrem Eintritt in den Islam für die Pilgerfahrt ändern?
SpeichernDas Einziehen von Wasser in die Nase (Al-Istinshaq) ist Pflicht bei der Gebetswaschung
SpeichernRasieren der Achselhaare mit einem Rasiermesser
SpeichernWie der neue Muslim seinen Namen ändern kann
SpeichernDas Tragen von Ringen aus anderen Materialien als Gold und Silber durch Frauen
SpeichernVerkauf einer gekauften Ware vor Besitznahme durch den Käufer
SpeichernRechtsurteil über den Verzehr der Schlachtungen von Ungläubigen und die Benutzung ihrer Essgefäße
SpeichernSind die Hadithe über zukünftige Angelegenheiten des Verborgenen Offenbarung von Allah?
SpeichernWenn ein Drittel des Opfertieres gekocht wird und man Verwandte einlädt - genügt das als Geschenk (Weitergabe)?
SpeichernDas Urteil über die ʿUmrah in den Monaten der Hajj
Die ʿUmrah in den Monaten des Hajj ist ohne Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten erlaubt. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob man beabsichtigt, im selben Jahr die Hajj zu verrichten oder nicht. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - hat die ʿUmrah viermal verrichtet, alle im Monat Dhu Al-Qaʿdah, und dieser gehört zu den Monaten der Hajj, nämlich Shawwal, Dhu Al-Qaʿdah und Dhu Al-Hijjah. Die Hajj verrichtete er nur zusammen mit seiner letzten ʿUmrah bei der Abschiedspilgerfahrt.Speichern