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Rechtsurteil über das Betreten der Toilette, während man Quran-Verse in der Geldbörse bei sich trägt
SpeichernWenn der Nisab während des Jahres unterschritten wird
SpeichernWer ist der Siegel der Propheten und Gesandten?
Allah sagt: „Aber der Gesandte Allahs und Siegel der Propheten.“ Dieser Vers ist ein Beweis dafür, dass es nach Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - keinen Propheten mehr gibt. Wenn es keinen Propheten nach ihm gibt, dann gibt es auch keinen Gesandten mehr, denn die Stellung der Gesandtschaft ist spezieller als die der Prophetie. Jeder Gesandte ist ein Prophet, aber nicht jeder Prophet ist ein Gesandter. Daraus folgt, dass Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - das Siegel aller Propheten und Gesandten ist.SpeichernDas Urteil über das Zusammenlegen der Absicht für das Fasten der sechs Tage von Schawwal mit den „weißen Tagen“
Wenn du sechs Tage von Schawwal fastest, entfallen für dich die „weißen Tage“, egal ob du sie während der „weißen Tage“ fastest oder davor oder danach, denn es trifft auf dich zu, dass du drei Tage des Monats gefastet hast.SpeichernEs trat während des Tawafs wiederholt Lusttropfen (Madhi) aus
SpeichernDer Nisab für Gold in US-Dollar
SpeichernDie Zeit des Festtagsgebets (ʿId-Gebet)
SpeichernDie für das Festgebet erforderliche Anzahl
Die Fiqh-Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung über die für das Festtagsgebet erforderliche Mindestanzahl. Einige von ihnen setzen vierzig Personen voraus, wie die Hanbaliten. Andere erlauben es sogar für den Einzelnen, wie die Schafiiten. Die stärkere (zutreffendere) Ansicht ist, dass die maßgebliche Anzahl drei Personen beträgt.SpeichernDie Regelungen der unregelmäßigen Blutung (Istihadhah)
SpeichernGlückwünsche zum Fest (ʿId) im Islam
Das Beglückwünschen zum Fest im Islam ist erlaubt, und es gibt dafür keine spezielle festgelegte Glückwunschformel. Vielmehr ist das, woran sich die Menschen gewöhnt haben, erlaubt, solange es keine Sünde ist. Denn es ist von den Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - überliefert, dass sie sich zum Fest gegenseitig beglückwünschten, indem sie sagten: „Möge Allah von uns und von euch annehmen.“ Und es ist kein Problem, nach dem Festgebet die Hände zu schütteln, sich zu umarmen und einander zu beglückwünschen, weil die Menschen dies nicht in der Absicht des Gottesdienstes oder der Annäherung an Allah - erhaben und mächtig ist Er - tun, sondern sie tun es aus Gewohnheit sowie aus Höflichkeit und Respekt. Und solange es sich um eine Gewohnheit handelt, zu der die Schariah kein Verbot ausgesprochen hat, ist das Grundprinzip dabei die Erlaubnis.Speichern