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Wir haben einen Schaikh der sagt, dass das Fasten am Tag von ‘Arafah keine Sunnah sei, und dass es nicht erlaubt sei an diesen zu fasten. Ich hoffe auf eine Antwort von euch auf diese Frage, da dieser Schaikh Flugblätter verteilt, die es verbieten am Tag von ‘Arafah zu fasten. Ich hoffe auf eine Antwort von euch.
Alles Lob gebührt Allah..
Das Fasten am Tag von ‘Arafah ist eine Sunnah Mu`akkadah (eine bekräftigte Sunnah) für denjenigen, der kein Pilger ist. Abu Qatada, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, über das Fasten am Tag von ‘Arafah gefragt wurde. Er antwortete: „Es löscht das letzte und nächste Jahr aus.“ (Gemeint ist, dass die Sünden in diesen Jahren ausgelöscht werden)
Überliefert von Muslim (1162).
In einer (anderen) Überlieferung von ihm steht: „Ich hoffe auf Allah, dass er das Jahr davor und das danach auslöscht.“
An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Al-Majmuu‘“ (428/6) (ein schafi’itisches Buch):
„Was das Urteil dieser Angelegenheit betrifft, so sagen Asch-Schafi’i und die Gefährten, dass es, für den, der nicht bei ‘Arafah ist, erwünscht sei am Tag von ‘Arafah zu fasten.
Was aber den Pilger betrifft, der bei ‘Arafah anwesend ist, so sagen Asch-Schafi’i, in „Al-Mukhtasar“, und die Gefährten, dass es für ihn erwünscht sei nicht zu fasten, aufgrund des Hadiths von Umm Fadl. Eine Gruppe unserer Gefährten sagte: „Es ist für ihn verpönt an ihm zu fasten.“ Und unter denjenigen, die darlegten, dass es verpönt sei, gehören Ad-Daarimi, Al-Bandaniji und Al-Muhaamili, in „Al-Majmuu‘“ und „Al-Musannaf fi At-Tanbih“, und andere.“
Ibn Qudama, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Al-Mughni“ (443/4) (ein hanbalitisches Buch):
„Es ist ein edler und gewaltiger Tag, ein edler Feiertag und sein Vorzug ist groß. Es wurde vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, authentisch überliefert, dass das Fasten an diesem Tag (die Sünden von) zwei Jahre(n) auslöscht.“
Ibn Muflih, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Al-Furuu‘“ (108/3) (ein hanbalitisches Buch):
„Es ist erwünscht in den zehn Tagen von Dhul Hijjah zu fasten, und am ehesten am neunten Tag, welcher, nach dem Konsens, der Tag von ‘Arafah ist.“
Al-Kaasaani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Badaa`i‘ As-Sanaa`i‘“ (76/2) (ein hanafitisches Buch):
„Was das Fasten am Tag von ‘Arafah betrifft, so ist es, in Bezug auf den, der kein Pilger ist, erwünscht, aufgrund der Vielzahl an Ahadith, die überliefern, dass es erwünscht sei an diesem Tag zu fasten, und da er einen Vorzug gegenüber anderen Tagen hat. Genauso verhält es sich beim Pilger, wenn ihn dies nicht davon abschwächt dort zu stehen und Bittgebete zu sprechen, da man dadurch zwei Annäherungen (zu Allah) vereint. Wenn es ihn aber schwächt, so ist es verpönt, da man den Vorzug an diesem Tag zu fasten auch an anderen Jahren, und gewöhnlich, erreichen kann. Was aber das Stehen (bei ‘Arafah) anbelangt, und dort Bittgebete zu sprechen, so können es die Menschen gewöhnlich nur einmal im Leben erreichen, so sollte man dies eher erreichen.“
Und im „Scharh Mukhtasar Khalil“ (488/6), von Al-Khuraschi (von den malikitischen Büchern), steht:
„Und das Fasten am Tag von ‘Arafah, wenn man die Hajj nicht verrichtet, und der zehn Tage von Dhul Hijjah. Er meint, dass das Fasten am Tag von ‘Arafah, für den, der die Hajj nicht vollzieht, erwünscht sei. Was ihn (den Pilger) aber betrifft, so ist es erwünscht, dass er nicht fastet, damit er sich für das Sprechen von Bittgebeten stärkt, denn der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat in der Hajj nicht gefastet (sein Fasten gebrochen).“
Und in „Haschiya Ad-Dasuuqi“ (80/5) steht:
„Dann sagte er, dass „das Fasten am Tag von ‘Arafah erwünscht sei usw.“: Gemeint ist, dass dieses Erwünschte bekräftigt wird, und wenn nicht, dann ist das Fasten absolut erwünscht.“
Ibn ‘Uthaimin, möge Allah, erhaben sei Er, ihm barmherzig sein, wurde gefragt:
„Was ist das Urteil über das Fasten am Tag von ‘Arafah für den Pilger und den, der kein Pilger ist?“
Er antwortete:
„Das Fasten am Tag von ‘Arafah für den, der kein Pilger ist, ist eine bekräftigte Sunnah (Sunnah Mu`akkada), denn der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, wurde über das Fasten am Tag von ‘Arafah gefragt, und er antwortete: „Ich hoffe auf Allah, dass es das Jahr davor und das danach auslöscht.“
In einer anderen Überlieferung: „Es löscht das letzte und nächste Jahr aus.“
Was den Pilger betrifft, so ist es nicht von der Sunnah, dass er am Tag von ‘Arafah fastet, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, in der Abschieds-Hajj, am Tag von ‘Arafah nicht gefastet hat. Im Sahih-Werk von Al-Bukhari wird überliefert, das Maimuna, möge Allah mit ihr zufrieden sein, berichtete: „Einige Leute beklagten sich über das Fasten des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, am Tag von ‘Arafah. Ich schickte ihm dann ein Milchgefäß, während er auf seinem Ort stand, dann trank er davon, während die Menschen (zu)schauten.“
Aus „Majmuu‘ Fatawa ibn ‘Uthaimin“ (Teil 20, Frage Nr. 404).
Somit ist es für den Pilger verpönt am Tag von ‘Arafah zu fasten, und nicht erwünscht. Wenn es das ist, was der, der gesprochen hat, gemeint hat, so lag er richtig. Wenn er aber meinte, dass es islamisch-gesetzlich nicht vorgeschrieben ist am Tag von ‘Arafah zu fasten, so ist dies ein klarer Fehler, der allem widerspricht, was die authentische Sunnah beweist, wie bereits erwähnt.
Und Allah weiß es am besten.