Erstens:
Wenn der Schmuck den Nisab erreicht hat - das sind 85 Gramm - und ein Jahr darauf vergangen ist, ist die Zakat darauf verpflichtend. Allerdings gilt für zakatpflichtiges Vermögen die Bedingung, dass man es ein volles Jahr (Hawl) lang besitzt. Wenn der Nisab während des Jahres unterschritten wird, beginnt ein neues Jahr. Siehe Antwort auf Frage Nr. 2795 .
Zweitens:
Wenn der Verlust sehr gering ist, wie in der Frage, oder sogar noch geringer, stellt sich die Frage: Beginnt man trotzdem ein neues Jahr, oder wird der geringe Verlust nicht berücksichtigt?
- An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagt: „Für die Pflicht zur Zakat von Gold und Silber ist es Bedingung, dass man sie ein volles Jahr lang besitzt, ohne Meinungsverschiedenheit. Wenn man zwanzig Mithqal (Einheiten) fast ein ganzes Jahr lang besitzt und dann auch nur ein sehr geringer Verlust auftritt, und danach das Jahr abläuft, wird keine Zakat fällig, bis ein volles Jahr vergangen ist, seitdem der Nisab wieder erreicht wurde.“ Ende Zitat. Siehe „Al-Majmu‘“ (5/491).
- Er sagt auch: „Wenn der Nisab nur um ein Korn oder ein paar Körner unterschritten wird, gibt es nach unserem Konsens keine Zakat. Dies ist unsere Meinung, und die Mehrheit der Gelehrten stimmt dem zu. Malik sagte: Wenn bei 200 Dirham Silber nur ein oder zwei Körner unterschritten werden, wofür Toleranz möglich ist, wird die Zakat fällig.“ Ende Zitat. „Al-Majmu‘“ (5/490)
- In Al-Kafi heißt es: „Wenn das Unterschreiten des Nisab sehr gering ist, wie ein oder zwei Körner, dann ist nach dem Äußeren der Aussage von Al-Khiraqi keine Zakat fällig, aufgrund der Überlieferungen, die den Nisab bestimmen.“
- Andere Gelehrte sagen: „Die Zakat wird fällig, weil dies nicht genau zu kontrollieren ist, ähnlich wie ein Ausbleiben des Jahres um eine oder zwei Stunden.“ Ende des Zitats.
Schaykh Ibn ʿUthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagt: „Es erscheint korrekt, der Meinung von Al-Khiraqi zu folgen, solange die Schari‘ah den Nisab bestimmt hat. Wir sollten uns an diese Festlegung halten, denn ein Korn oder zwei können einen hohen Wert haben. Die korrekte Vorgehensweise ist daher, den Nisab genau zu bestimmen, nicht ungefähr.“ Ende Zitat aus „Scharh Al-Kafi“.
Fazit: Wenn der Schmuck unter den Nisab fällt, selbst wenn der Verlust gering ist, unterbricht dies das Jahr (Hawl), und ein neues Jahr beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Nisab wieder erreicht wird.
Im Zweifel ist es am besten, die Zakat zu entrichten, um auf der sicheren Seite zu sein, auch wenn einige Gelehrte den geringen Verlust nicht berücksichtigen.
Und Allah weiß es am besten.