Samstag 18 Shawwaal 1445 - 27 April 2024
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Bricht Präejakulat/Lusttropfen das Fasten?

Frage

Wegen meiner Arbeit in einem Verkaufszentrum empfange ich während des Ramadans tagsüber junge Frauen und spreche mit ihnen, (jedoch) ohne Gelüste. Aber ich spüre etwas, das aus dem Geschlechtsteil austritt. Ich weiß nicht, ob es Samen (arab. Al-Manni) oder Präejakulat (arab. Al-Madhi) ist. Macht das mein Fasten ungültig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Fragesteller ist sich unsicher, ob es Samen oder Präejakulat ist. Der Unterschied zwischen Samen und Präejakulat ist folgender:

Die Samen (arab. Al-Manni) des Mannes sind eine dicke und weiße Flüssigkeit, und bei der Frau (ist diese Flüssigkeit) dünn und gelblich. Präejakulat (arab. Al-Madhi) hingegen ist eine dünnflüssige, klebrige, weiße Flüssigkeit, die bei Zärtlichkeiten (zwischen den Eheleuten), Erinnerung an Geschlechtsverkehr, sexueller Lust, Anblick oder anderen ähnlichen Situationen austritt. Sowohl Männer als auch Frauen können davon betroffen sein.

Entnommen aus: „Fatawa Al-Lajnah Al-Daimah" (5/418)

Und wahrscheinlich handelt es sich bei dem, was von dir austrat, um Präejakulat (arab. Al-Madhi) und nicht um Samen (arab. Al-Manni), denn Samen treten mit einem (kräftigen) Ausfluss/Erguss aus und der Mann spürt dies.

Die Ursache für den Samenerguss gehört zu den Dingen, die das Fasten ungültig machen. So wie wenn jemand Geschlechtsverkehr hat, küsst, sich sexuell betätigt oder wiederholt Frauen ansieht und dadurch Samen (arab. Al-Manni) ausscheidet. In solchen Fällen wird das Fasten gebrochen. Siehe Frage Nr. (2571)

Bricht der Ausfluss von Präejakulat (arab. Al-Madhi) das Fasten?

Was das Präejakulat (arab. Al-Madhi) angeht, gibt es unter den Gelehrten Uneinigkeit darüber, ob es das Fasten bricht, wenn es durch bestimmte Gründe austritt. Die hanbalitische Rechtsschule ist der Meinung, dass das Fasten dadurch gebrochen wird, wenn die Ursache für das Ausscheiden von Präejakulat (arab. Al-Madhi) direkt ist, wie (zum Beispiel) durch Berührung mit der Hand oder Küssen und ähnliche Handlungen. Wenn der Grund für das Ausscheiden von Präejakulat (arab. Al-Madhi) (jedoch) darin liegt, dass man wiederholt hinschaut, dann beeinträchtigt dies das Fasten nicht.

Abu Hanifa und Asch-Schafi'i sind der Ansicht, dass das Ausscheiden von Präejakulat (arab. Al-Madhi) das Fasten überhaupt nicht beeinträchtigt - unabhängig davon, ob es direkt oder indirekt erfolgt. Ihrer Meinung nach ist das, was das Fasten beeinträchtigt, der Austritt von Samen (arab. Al-Manni), nicht von Präejakulat (arab. Al-Madhi). Siehe: Al-Mughni (4/363)

Schaikh Ibn Uthaymeen - möge Allah barmherzig mit ihm sein - sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti’” (6/236), nachdem er die Ansicht der hanbalitischen Rechtsschule in dieser Angelegenheit erwähnte: „Und es gibt keinen authentischen Beweis dafür, denn Präejakulat (arab. Al-Madhi), im Gegensatz zu Samen (arab. Al-Manni), hat keine Auswirkungen auf die Lust und nicht auf die Müdigkeit des Körpers. Daher ist es nicht möglich, es mit dem Samen (arab. Al-Manni) gleichzusetzen. Die richtige Ansicht ist, dass, wenn jemand sexuelle Handlungen ausübt und dabei Präejakulat (arab. Al-Madhi) ausscheidet oder masturbiert und dabei Präejakulat (arab. Al-Madhi) austritt, sein Fasten nicht beeinträchtigt wird. Sein Fasten bleibt gültig, und das ist die Wahl von Sheikh Al-Islam Ibn Taymiyyah - möge Allah mit ihm barmherzig sein.  Die Argumentation dafür liegt darin, dass es keinen klaren Beweis dafür gibt, dass das Ausscheiden von Präejakulat (arab. Al-Madhi) das Fasten beeinträchtigt. Dieses Fasten ist eine Anbetung, die auf göttlich festgelegte Weise angeordnet ist, und wir können diese Anbetung nicht ohne Beweis für beeinträchtigt/ungültig erklären.” Ende des Zitats.

Die Bedeutung (der oben zitierten Worte): „oder (er) masturbierte und dabei Präejakulat (arab. Al-Madhi) austritt…" ist gemeint, dass er versucht hat, Samen (arab. Al-Manni) auszuscheiden, er es aber nicht geschafft hat, sondern stattdessen trat (lediglich) Präejakulat (arab. Al-Madhi) aus.”

Schaikh Ibn Baz - möge Allah barmherzig mit ihm sein - wurde gefragt (15/267): „Wenn eine Person während des Fastens küsst oder sich einige anzügliche Filme ansieht und dabei Präejakulat (arab. Al-Madhi) austritt, muss sie dann das Fasten nachholen?”

Er antwortete: „Das Austreten von Präejakulat (arab. Al-Madhi) hebt das Fasten gemäß der authentischsten Meinung der Gelehrten nicht auf, unabhängig davon, ob es aufgrund von Küssen des Ehepartners, dem Anschauen einiger anzüglicher Filme oder anderer Handlungen geschieht, die sexuelle Begierde wecken können. Es ist einem Muslim jedoch nicht erlaubt, anzügliche Filme anzusehen oder das zu hören, was von Allah - erhaben ist Er - verboten wurde, wie bestimmte Arten von Liedern und Unterhaltungsinstrumenten. Das Austreten von Samen (arab. Al-Manni) hingegen aufgrund von sexueller Erregung hebt das Fasten auf, unabhängig davon, ob es durch direkten Kontakt, einen Kuss, wiederholtes Betrachten oder andere Handlungen geschieht, die sexuelle Begierde hervorrufen, wie (zum Beispiel) Masturbation und Ähnliches. Hingegen beeinträchtigt ein feuchter Traum (Pollution) (arab. Ihtilam) und (bloßes) Nachdenken nicht das Fasten, selbst wenn dadurch Samen (arab. Al-Manni) austritt." Ende des Zitats.

Das ständige Komitee wurde gefragt (10/273): „An einem Tag im Ramadan saß ich etwa eine halbe Stunde neben meiner Frau, während wir beide fasteten, und wir machten Witze. Nachdem ich mich von ihr entfernt hatte, bemerkte ich eine feuchte Stelle auf meiner Hose, die aus dem Geschlechtsteil kam. Dies wiederholte sich ein zweites Mal. Bitte informieren Sie mich, ob eine Sühneleistung (Kaffara) auf mir lastet?”

Sie antworteten: „Wenn die Situation so ist, wie Sie es beschrieben haben, dann sind weder das Nachholen (arab. Qada) noch die Sühneleistung (arab. Al-Kaffara) erforderlich, gemäß der Grundlage. Es sei denn, es wird bestätigt, dass diese Feuchtigkeit tatsächlich von Samen (arab. Al-Manni) stammt, dann wäre die rituelle Ganzkörperwaschung (arab. Ghusl) und das Nachholen des Fastens erforderlich, jedoch ohne Sühneleistung (arab. Al-Kaffara)." Ende des Zitats.

Das Ergebnis ist, dass nichts von dir verlangt wird, und dein Fasten gültig ist, bis du dir sicher bist, dass das, was von dir austrat, Samen (arab. Al-Manni) war. Wenn es Samen war, dann obliegt es dir, den Tag nachzuholen, und es lastet keine Sühneleistung auf dir (arab. Al-Kaffara).

Und du solltest vermeiden, unnötig mit Frauen zu sprechen. Wenn du jedoch gezwungen bist, mit ihnen zu sprechen, dann obliegt es dir, deinen Blick zu senken, aufgrund der Aussage Allahs - erhaben ist Er -: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiß, Allah ist Kundig dessen, was sie machen.” (An-Nur:30)

Und Imam Muslim (2159) überliefert über Jarir Ibn ‘Abdillah (möge Allah zufrieden mit ihm sein), der sagte: „Ich fragte den Gesandten Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - über den plötzlichen Blick (arab. Al-Fujaa), so befahl er mir, meinen Blick abzuwenden.”

An-Nawawi sagte: „Al-Fujaa” bedeutet: „Plötzlich”. Die Bedeutung des plötzlichen Blicks ist, dass der Blick ohne Absicht auf Fremde fällt, und es lastet keine Sünde auf ihm beim ersten Mal. Es ist (jedoch) erforderlich, dass er sofort seinen Blick abwendet. Wenn er dies sofort tut, lastet keine Sünde auf ihm. Wenn der Blick andauert, wird dies aufgrund dieses Hadiths als Sünde betrachtet. Denn er (der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm), befahl ihm, seinen Blick abzuwenden, wie es im Quran heißt: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken. (An-Nur:30)” Ende des Zitats.

Und wenn es möglich ist, dass eine Frau den Verkauf für Frauen übernimmt und mit ihnen kommuniziert, ist das vorzuziehen und sicherer.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A