Wenn reines Gold oder reines Silber den Nisab erreicht, ist die Zakat darauf fällig.
Ebenso, wenn der reine Anteil von Gold oder Silber in einer Mischung oder verfälschten Legierung den Nisab erreicht, ist die Zakat darauf fällig, sofern ein Jahr (Hawl) vergangen ist.
Anmerkung von Ash-Shaukani: „Was das „nicht verfälschte“ betrifft, so ist das richtig, denn wenn Gold oder Silber mit Nicht-Gold oder Nicht-Silber vermischt wird, entfällt darauf die Zakat. Die Zakat wird auf den reinen Anteil von Gold und Silber gezahlt, egal ob die Qualität gut oder minderwertig ist; der Name Gold gilt auch für minderwertiges Gold, und der Name Silber gilt auch für minderwertiges Silber." (As-Sayl Al-Jarrar, S. 234)
Nisab bei Gold und Silber:
- Gold: Für reines Gold (24 Karat, Reinheit 999/1000) beträgt der Nisab 85 Gramm. Dies ist die höchste Reinheitsstufe für Gold gemäß Fachleuten.
- Silber: Wie in der Antwort auf Frage Nr. 64 erwähnt, beträgt der Nisab für Silber etwa 595 Gramm, egal in welcher Form das Silber gehalten wird – als physisches Silber, als Geldwert oder als Handelswaren. Reines Silber gilt als 1000er-Reinheit.
Wenn das Vermögen den Nisab erreicht – egal ob Bargeld, Gold oder Silber, rein oder gemischt, Handelswaren, Aktien oder Ähnliches – und ein Jahr vergangen ist, wird die Zakat fällig.
Wichtig: Maßgeblich ist das Erreichen des Nisab, nicht der Reinheitsgrad. Gold oder Silber in gemischtem Reinheitsgrad kann den Nisab erreichen, während reines Material dies möglicherweise nicht tut.
Zur genauen Bestimmung des Nisab kann man Fachleute nach dem Preis pro Gramm reinen Silbers fragen. Wenn der Wert Ihres Vermögens dem Wert von 595 Gramm reinem Silber entspricht, ist der Nisab erreicht.
Siehe auch Antworten auf die Fragen Nr. 145770 und 324461 .
Und Allah weiß es am besten.