Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Das Urteil über das Sich-Zurückziehen in die Moschee (I'tikaf) und die Beweise für seine Legitimität

Frage

Was ist das Urteil bezüglich des Sich-Zurückziehens in die Moschee (ˈItikaf)?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:
Das Sich-Zurückziehen in die Mosche (I'tikaf) ist dem Qurˈan, der Sunnah und des Konsens der islamischen Gelehrten (Ijmaˈa) nach legitim (gesetzmäßig).

Was den Qurˈan anbelangt, so liegt der Beweis in Seiner -erhaben ist Er- Aussage:
„Und Wir verpflichteten Ibrahim und Ismaˈil: "Reinigt Mein Haus für diejenigen, die den Umlauf vollziehen und die sich (dort) zur Andacht zurückziehen und die sich (vor Allah) verbeugen und niederwerfen." [Al-Baqara 2:125]

Und in Seiner -gepriesen ist Er- Aussage:
„Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt!“ [Al-Baqara 2:187]

Was die Sunnah anbelangt, so gibt es zahlreiche Überlieferung, die als Beweis herangezogen werden. Darunter ist die Überlieferung von ˈAicha -möge Allah zufrieden mit ihr sein-, in der sie berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- es pflegte, bis als Allah ihn zu Sich nahm, in den zehn letzten Tagen vom Ramadan sich in die Moschee zur Andacht zurückzuziehen. Nach seinem Tod haben seine Ehefrauen (gepflegt) sich in die Mosche zurückzuziehen.“
[Überliefert von Al-Bukhary (2026) und Muslim (1172)]

Was den Konsens der islamischen Gelehrten anbelangt, so hat nicht nur einer der Gelehrten den Konsens über die Rechtmäßigkeit des Sich-Zurückziehens in die Moschee überliefert. Darunter sind An-Nawawi, Ibn Qudamah, Ibn Taymiyyah und andere.

Siehe „Al-Majmuˈu“ (6/404), „Al-Mughni“ (4/456) und „Scharh Al-ˈUmdah“ (2/711).

Und Schaikh Ibn Baz sagte in „Majmuˈu Al-Fatawa“ (15/437):
„Es gibt keinen Zweifel daran, dass das Sich-Zurückziehen zur Andacht in die Moschee eine Annäherung an Allah darstellt. Und dieses ist im Ramadan und außerhalb rechtmäßig, wobei es im Ramadan besser ist, als zu einem anderen Zeitpunkt.“
[Ende des kurzgefassten Zitats]

Drittens:
Dar Urteil über den „I'tikaf“
Die Grundlage ist, dass der I'tikaf eine Sunnah ist und keine Pflicht, ausgenommen wenn man ein Gelübde abgelegt hat (es zu verrichten). Dies aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wer ein Gelübde abgelegt hat Allah gehorsam zu sein, so soll er Ihm gehorsam sein. Und wer ein Gelübde abgelegt hat Allah nicht zu gehorchen (bzw. eine Sünde zu begehen), so er nicht ungehorsam sein.“ [Überliefert von Al-Bukhary (6696)]

Und ebenso, weil ˈUmar -möge Allah zufrieden mit ihm sein- sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe in der vorislamischen Zeit (Jahiliyyah) ein Gelübde abgelegt mich eine Nacht in Al-Masjid Al-Haram zur Andacht zurückzuziehen.“ Er sagte: „Erfülle dein Gelübde.“ (6697)

Und Ibn Al-Mundhir sagte in seinem Buch „Al-Ijmaˈa“:
„Und sie haben einen Konsens darüber, dass der ˈItikaf für den Einzelnen eine Sunnah-Handlung ist und keine Verpflichtung, ausgenommen in dem Fall, dass man es sich selbst durch ein Gelübde auferlegt hat, denn dann ist es zur Pflicht geworden.“
[Ende des Zitats]

Siehe das Buch „Fiqhu Al-ˈItikaf“ von Dr. Khalid Al-Muschayqih, S. 31

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A